Aufsichtspflicht & Abholung: Wer darf das Kind nach dem Training mitnehmen?
Wie der digitale Abholpass Missverständnisse an der Hallentür verhindert und Trainer absichert.
„Der Papa kommt heute nicht, ich fahre mit Oma mit!“
Jugendtrainer stehen nach Trainingsende unter enormem Druck. Wenn spontan die Nachbarin oder der Onkel am Hallentor steht, hat der Trainer oft keine schriftliche Vollmacht parat. Lässt er das Kind mitgehen, verletzt er im Zweifel die Aufsichtspflicht; hält er das Kind fest, verärgert er die Familie.
„Wenn 20 Siebenjährige gleichzeitig die Halle verlassen, kann kein Trainer im Kopf behalten, welche Mutter welcher anderen Familie die Abholerlaubnis erteilt hat.“
Klarheit durch den digitalen Abholpass
1. Berechtigte Personen im Familienkonto hinterlegen
Eltern tragen selbst ein, wer das Kind abholen darf (z. B. Großeltern, Fahrgemeinschaft Eltern A/B) oder ob das Kind alleine nach Hause gehen darf.
2. 1-Blick-Prüfung auf dem Trainer-Smartphone
Der Trainer tippt auf den Namen des Kindes und sieht sofort die freigegebenen Gesichter, Namen und Notrufnummern.
3. Zeitstempel & Dokumentation
Bei Übergabe wird die Anwesenheit abgeschlossen. Im Streitfall ist minutengenau dokumentiert, wann das Kind die Obhut des Vereins verlassen hat.
Merkblatt Aufsichtspflicht & Abholberechtigung für Übungsleiter
Kompakte Übersicht für Trainer zu Beginn der Trainingssaison: Rechte, Pflichten und Absicherung.
Was Vereinsverantwortliche mitnehmen sollten:
- Die Aufsichtspflicht des Vereins endet erst mit der Übergabe an eine berechtigte Person oder dem vereinbarten Alleingang.
- Mündliche Absprachen zwischen Kindern und Trainern sind im Schadensfall rechtlich wertlos.
- Ein digitaler Abholpass gibt Eltern und ehrenamtlichen Trainern beidseitige Sicherheit.
Wie viel Zeit verliert euer Verein durch Zettelwirtschaft?
Tragt eure Gruppengröße ein und seht, wie viele Stunden Ehrenamtszeit cluuub jeden Monat freispielt.

